Doris Salmen - Praxis für Psychotherapie

 

 

Kostenübernahme

 

Laut Gesetz ist in Deutschland die Kostenübernahme für qualifizierte Psychotherapie bei approbierten Therapeuten Bestandteil aller vollwertigen Krankenversicherungen. Dies gilt sowohl für die gesetzlichen Krankenkassen als auch für private Krankenversicherungen.


Gesetzliche Krankenkassen


Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK, IKK, DAK, Barmer GEK, Techniker, Betriebskrankenkasse) versichert sind, können Sie direkt einen Termin bei mir ausmachen.

Nach einem Erstgespräch können Probe-Sitzungen in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit klären Patient und Therapeut, ob eine längerfristige Psychotherapie (Kurzzeittherapie: 24 Stunden; Langzeittherapie: 50  bis 80 Stunden) beantragt werden soll.

Die Krankenkasse bezahlt hundert Prozent des Honorars, vom Patienten sind keine Zuzahlungen zu leisten.


Private Krankenversicherung

Die Bestimmungen der Psychotherapie-Kosten-Erstattung sind bei den einzelnen Versicherungen so unterschiedlich, dass keine generellen Angaben gemacht werden können. Am einfachsten ist es, bei der Leistungsabteilung der Krankenversicherung nachzufragen und eine schriftliche Auskunft zu erbitten,  welche Bedingungen jeweils bei der Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Leistungen beachtet werden müssen.

 

Top | Telefon (069) 65 30 21 22